Obwohl die Systemische Therapie ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren ist, können bisher nur verhaltenstherapeutisch, psychoanalytisch oder tiefenpsychologisch ausgebildete KollegInnen eine Kassenzulassung beantragen und erhalten.
Aus diesem Grund führe ich eine Privatpraxis und biete meine Leistungen in der Regel nur Selbstzahlern, es sei denn, Sie können in Absprache mit Ihrer Krankenkasse den unten beschriebenen Weg der Kostenübernahme vereinbaren.
Alle SelbstzahlerInnen können meine Leistungen in Anspruch nehmen. Mein Honorar beträgt pro Stunde (60 Minuten) 80 Euro und ist jeweils zum Termin fällig. Sie können bar bezahlen (gegen Quittung) oder den fälligen Betrag zum Termin auf mein Konto überweisen.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Absage per Tel. (07246/945162) spätestens 48 Stunden zuvor notwendig. Auch bei kurzfristiger Erkrankung bitte ich um Vorabinformation. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe eines Stundensatzes fällig (Überweisung oder bar gegen Quittung innerhalb von 14 Tagen).
Als Selbstzahler haben Sie folgende Vorteile:
Abrechnung und Kosten über die Kassen
In der Regel behandle ich privat Versicherte und Selbstzahler. Der Berechnung meiner therapeutischen Behandlungen liegt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zugrunde.
Private Krankenkassen
Privat Versicherte können die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung erfragen. In einigen Fällen ist eine Antragstellung notwendig. Es gelten die aktuellen Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenkassen (Möglichkeiten der Kostenerstattung bei Unterversorgung):
Es gibt, gemessen an dem Bedarf, nach wie vor zu wenig Therapeuten mit Kassenzulassung, deshalb sind die Wartezeiten oft monatelang.
Falls Sie erst nach einer mehrmonatigen Wartezeit (über 12 Wochen) einen Therapieplatz in ihrer Nähe finden würden, können Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse verlangen, dass Sie - auf dem Wege der Kostenerstattung - die Behandlung durch einen psychologischen Behandler bezahlt bekommen, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Berufszulassung) aber keine Kassenzulassung besitzt.
In diesem Fall müssen Sie unbedingt vor Beginn der Behandlung einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen und dürfen die Therapie erst aufnehmen, wenn die Kasse Ihrem Antrag stattgegeben hat.
Wird die Therapie dann auf dieser Abrechungsgrundlage durchgeführt, erhalten Sie als Patient die Rechnung des Behandlers und reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Die Krankenkasse erstattet den Rechungsbetrag ganz oder teilweise in Abhängigkeit von ihren Gebührensätzen und dem tatsächlichen Honorar, das Sie mit dem Therapeuten vereinbart haben.
Darauf müssen Sie achten:
Bei Ihrem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz bekommen können. Machen Sie sich deshalb Notizen über Ihre Anrufe bei den verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) und fügen Sie diese Angaben Ihrem Antrag auf Kostenerstattung bei. Um Schwierigkeiten zu vermeiden ist es sinnvoll, wenn Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor Antragsstellung erkundigen, was Sie genau beachten müssen.
Für Paarberatung und Coaching ist nur die private Abrechnung möglich, da diese Leistungen von keiner Art Krankenkasse übernommen werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung im Rahmen Ihrer Einkommenssteuer als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend zu machen.